Erstgebot
Am Westufer 3
04463 Großpösna
Anfrage vom 02.04.2025 14:16 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Bearbeitung der Vergabeunterlagen haben sich Fragen ergeben, um deren Beantwortung wir Sie bitten.
Wir haben die Vergabeunterlagen so verstanden, dass sowohl der Umschlag der neuen zu verteilenden Behälter, als auch der alten einzuziehenden Behälter auf Ihrer Betriebsstätte in Borna erfolgt, welche kostenfrei zur Verfügung steht. Ist das richtig?
Laut dem Vergabeportal ist die Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen erst auf Anforderung hochzuladen. Laut den Vergabeunterlagen ist die Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen mit dem Angebot hochzuladen. Wir bitten um Aufklärung.
Laut Vergabeportal sind die folgenden Nachweise nicht für das Los 2 hochzuladen. In den Vergabeunterlagen wird diesbezüglich aber nicht zwischen den Losen unterschieden, so dass letztlich auch diese Nachweise für das Los 2 hochzuladen sind.
- DIN ISO 9001-Zertifikat
- Zertifizierung nach RAL GZ 951/1 für Abfall- und Wertstoffbehälter
- Herkunft und Zusammensetzung der Kunststoff Rezyklate
- Verleihungsurkunde der GGAWB oder gleichwertig
Vielen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße.
Antwort des Anbieters vom 02.04.2025 15:28 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Frage 1:
Ihre erste Annahme ist korrekt: Der Umschlag der neuen zu verteilenden Behälter sowie der alten, einzuziehenden Behälter erfolgt auf unserer Betriebsstätte in Borna, die kostenfrei zur Verfügung steht.
zu Frage 2:
Bezüglich der Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen möchten wir klarstellen:
Unter Punkt 3.4.13 der Angebotsbedingungen („Ausschluss hinsichtlich Russland-Sanktionen“) ist ausdrücklich geregelt, dass ausschließlich eine Eigenerklärung erforderlich ist. Dies wird auch im Vergabeportal entsprechend dargestellt.
zu Frage 3:
Für Los 2 sind die Kriterien:
- DIN ISO 9001-Zertifikat
- Zertifizierung nach RAL GZ 951/1 für Abfall- und Wertstoffbehälter
- Herkunft und Zusammensetzung der Kunststoff Rezyklate
- Verleihungsurkunde der GGAWB oder gleichwertig
nicht relevant, das ist so auch im Vergabeportal hinterlegt. Nachweise sind aktuell nicht hochzuladen, sondern es sind ausschließlich die Eigenerklärung abzugeben.
Bei System Fragen wenden sie sich bitte an Lubey.
Vielen Dank und entschuldigen Sie die Unstimmigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage vom 27.03.2025 13:36 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Systemseitigen Leistungsverzeichnis wir eine Deckelzuschlagsdämpfung - im Leistungsverzeichnis "LV_Los1.pdf" wird hingegen eine Deckelaufschlagsdämpfung gefordert.
Wir bitte um Klarstellung welche Ausführung gewünscht wird. Vielen Dank.
Antwort des Anbieters vom 27.03.2025 15:20 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Art der geforderten Deckeldämpfung.
Maßgeblich ist die Beschreibung im Leistungsverzeichnis „LV_Los1.pdf“.
Gefordert ist dort eine hintere Anschlagdämpfung beim Öffnen des Deckels. Wörtlich heißt es:
„Vorzusehen sind Geräuschdämmung, hintere Anschlagdämpfung beim Öffnen des Deckels, kein Anschlag am Korpus.“
Die Angabe im systemseitigen Leistungsverzeichnis zur Zuschlagsdämpfung (Dämpfung beim Schließen des Deckels mittels Elastomerteil) ist damit nicht zutreffend. Diese Angabe wird entsprechend berichtigt.
Es ist also keine Zuschlagsdämpfung, sondern eine Anschlagdämpfung beim Öffnen des Deckels vorzusehen.
Vielen Dank für den Hinweis.
Information des Anbieters vom 26.03.2025 14:56 Uhr
Info zu Achsentyp Abfallbehälter
Im Leistungsverzeichnis sind bei den Abfallbehältern Vollachsen genannt. Alternativ kann eine Ausführung mit Hohlachsen berücksichtigt und in der Kalkulation angesetzt werden.
Eine Auswahlmöglichkeit zwischen beiden Varianten ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage vom 19.03.2025 15:05 Uhr
Wir bitten um Klarstellung welche Mindestwandstärken im Los 1 gefordert sind. Leider weichen die Angebotsinformationen & das beigelegte Leistungsverzeichnis hier von einander ab.
Antwort des Anbieters vom 19.03.2025 15:43 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
klargestellt wird das die Anforderungen im beigelegten Leistungsverzeichnis gemäß Punkt 2. Anforderungen an die Behälter bindend sind. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen